Stand: April 2022
Alpakafarm Ulrich Schaber, Hochen 4, 72622 Nuertingen
Unser Ziel ist es, dass Sie bei uns ein paar schöne Stunden erleben und dass Ihnen der Besuch bei uns und unseren Tieren noch lange positiv in Erinnerung bleibt. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und die Sicherheit für Mensch und Tier sicher zu stellen, sind jedoch auch ein paar Regeln notwendig. Wir bitten Sie deshalb um sorgfältige Lektüre und Beachtung dieser AGB.
§ 1 Vertragsgrundlagen
Mit dem Besuch bei uns und dem Kontakt mit unseren Tieren, werden von Ihnen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Vertragsbestandteil anerkannt. Diese Vertragsbedingungen gelten für die Alpaka-Trekkingtouren, für den Aufenthalt in unseren Einrichtungen sowie bei dem Kontakt mit unseren Tieren auch außerhalb unseres Geländes. Für die gesamten Vertrags- und Rechtsbeziehungen, auch zu unseren ausländischen Gästen, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§1.1 Vertragspartner
Vertragspartner ist auf der einen Seite Alpakafarm Ulrich Schaber als Institution. Wenn Sie alleine oder in privaten Gruppen zu uns kommen, ist jeder Gast unser Vertragspartner. Beauftragte und Verantwortliche von Gruppen handeln als Vertreter der Gruppenmitglieder. Bei Schulklassen, Vereinen, Verbänden, Firmen und ähnlichen Besuchergruppen ist unser Vertragspartner die jeweilige Institution.
§1.2 Vertragsverhältnis
Durch den Besuch bei uns kommt ein Benutzungsvertrag zwischen dem Gast und uns zu Stande. Das gesamte Benutzungsverhältnis zwischen Ihnen und uns bestimmt sich in erster Linie nach den im Einzelfall getroffenen Vereinbarungen sowie den nachfolgenden Bedingungen und nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei gewerblichen Vertragspartnern haben deren eigene Geschäftsbedingungen für uns keine Gültigkeit und zwar auch dann nicht, wenn Sie uns mitgeteilt wurden und wir diesen nicht widersprochen haben. Wenn wir Minderjährigen den Zugang zu unseren Einrichtungen gewähren, können wir ohne ausdrücklich erklärten Widerspruch des gesetzlichen Vertreters oder Aufsichtspflichtigen von dessen Zustimmung mit dem Besuch bei uns ausgehen. Bei Vorliegen einer solchen Zugangsgewährung wird kein vertragliches oder gesetzliches Beaufsichtigungsverhältnis begründet, insbesondere nicht gemäß § 832 BGB. Entsprechendes gilt auch für Minderjährige in Begleitung gesetzlicher Vertreter oder Aufsichtspersonen.
Auf die gesetzliche Haftung der rechtlichen Vertreter oder Aufsichtspersonen, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und die sich hieraus ergebenden Pflichten, wird ausdrücklich hingewiesen. Die Leitung der Alpakafarm Ulrich Schaber, vertreten durch das Aufsichtspersonal, kann den Abschluss des Benutzungsvertrages bei Gruppen von der Benennung einer verantwortlichen Aufsichtsperson abhängig machen. Die Aufsichtsperson trifft, neben den einzelnen Gruppenmitgliedern, eine selbstständige Pflicht, auf die Einhaltung unserer AGB durch die Gruppenmitglieder hinzuwirken. Rechtsgeschäftliche Erklärungen, insbesondere ein Verweis von Alpakafarm Ulrich Schaber, können mit rechtlicher Wirkung gegen die einzelnen Gruppenmitglieder an die verantwortlichen Aufsichtspersonen gerichtet werden.
§ 2 Zutritt
§2.1 Zutrittsvoraussetzungen
Der Aufenthalt auf unserem Gelände ist nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung erlaubt. Kinder unter 6 Jahren dürfen sich nur in Begleitung Erwachsener auf unserem Gelände und den Weiden aufhalten.
§2.2 Zutrittsverweigerung und Zutrittsentzug
Alpakafarm Ulrich Schaber ist eine private Einrichtung, ein allgemeiner Zugangsanspruch besteht nicht. Der Zugang zu unserem Gelände kann daher vor Vertragsabschluss ohne Begründung, insbesondere aber für Personen, bei denen der Verdacht auf Alkohol- oder Drogeneinfluss besteht, verweigert werden. Wenn die begründete Annahme besteht, dass von diesen Personen eine Störung oder Gefährdung der Tiere, anderer Besucher oder unserer Einrichtungen ausgeht oder eine Eigengefährdung zu befürchten ist, können diese auch aus einer laufenden Veranstaltung verwiesen werden.
§2.3 Hunde
Hunde sind auf unserem Gelände und bei unseren Touren nicht erlaubt, da diese den Ablauf und die Sicherheit bei unseren Veranstaltungen stören könnten.
§ 3 Sicherheit
Die Benutzung unserer Einrichtungen sowie der Umgang mit unseren Alpakas erfolgt, unbeschadet unserer vertraglichen oder gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht, auf eigene Gefahr. Wir bitten Eltern und Begleitpersonen von Kindergruppen, ihre Aufsichtspflicht sorgfältig zu erfüllen. In diesem Rahmen tragen Aufsichtspersonen und Eltern auch für alle Schäden Verantwortung, die durch die zu Beaufsichtigenden verursacht werden bzw. durch diese entstehen. Der Aufenthalt in unseren Einrichtungen und den Wiesen sowie während unseren Alpaka-Trekkingtouren und anderen Angeboten geschieht auf eigene Gefahr. Der Besuch unserer Einrichtungen erfolgt nur nach unserer Genehmigung und mit unserer Begleitung. Eltern haften für ihre Kinder
§ 4 Füttern und Streicheln von Tieren
Das Füttern und Streicheln unserer Alpakas ist den Besuchern nur im Rahmen einer Führung oder auf einer geführten Tour gestattet. Den Tieren darf nichts gefüttert werden.
§ 5 Veranstaltungen und Erlebnistouren
Hiermit möchten wir Sie auf die besonderen Gefahren beim Wandern hinweisen. In unberührten Naturlandschaften kann es zu besonderen Gefahrensituationen kommen: Wetterumschwünge, Verletzungen usw. Auch kann es im Falle von Verletzungen länger dauern, bis Hilfe von außen kommen kann. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Touren bei Gewitter oder Gewittermeldungen, Stürmen, starkem Regen oder Schneefall und Glatteis auch kurzfristig abzusagen. Sollte für den Fall längerer, extremer Wettervorhersage die Trekkingtour nicht stattfinden können oder abgebrochen werden müssen, werden wir einen Ersatztermin oder eine andere Variante anbieten. Jeder Gast ist selbst für die richtige Kleidung und Schuhwerk verantwortlich. Verletzungen durch nicht passende oder ungeeignete Schuhe gehen zu Lasten des Gastes. Erfolgt eine Absage der Tour durch den Gast spätestens 10 Tage vor dem vereinbarten Termin erhalten Sie einen Gutschein über den gebuchten Betrag, der zeitnah innerhalb eines Jahres eingelöst werden muß. Bei einer späteren Absage kann nicht mehr umgebucht werden. Es fällt dann der volle Buchungsbetrag an, ebenso bei Nichterscheinen des Gastes. Wird eine Tour seitens des Gastes, aus welchen Gründen auch immer, vorzeitig abgebrochen, wird die angefangene Tour dennoch berechnet. Alpakafarm Schaber behält sich auch bei den Alpaka-Wanderungen alle Rechte zur Absage und Verschiebung sowie den Ausschluss von Personen auch während der Tour vor. Weiter sind wir berechtigt, Personen, die unserer Ansicht nach ihre eigene, die Sicherheit anderer Gäste oder unserer Tiere gefährden, vom Programm ohne Kostenersatz auszuschließen.
§ 6 Verlust von Gegenständen
Wir können keine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände der Besucher übernehmen. Für mitgeführtes Gepäck und mitgeführte und abgestellte Gegenstände wird auch dann keine Haftung übernommen, wenn das Abstellen mit Zustimmung oder Kenntnis von uns erfolgt.
§ 7 Schadensmeldungen
Sollten Sie ohne Ihr eigenes Verschulden zu Schaden kommen, so sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich und in jedem Fall vor Verlassen bei Alpakafarm Ulrich Schaber anzuzeigen. Dies gilt auch dann, wenn ein Grund zu der Annahme besteht, dass aus einem Vorkommnis vielleicht später ein Schaden entstehen könnte. Unterbleibt diese Schadensanzeige ohne rechtfertigenden Grund, so entfallen jedwede Ansprüche uns gegenüber, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grobfahrlässige Pflichtverletzung unsererseits beruhen.
§ 8 Fotografieren und Filmen
Es ist schön, wenn Sie viele Aufnahmen für Ihre privaten Zwecke machen. Aufnahmen für Veröffentlichungen und gewerbliche Nutzung bedürfen unserer vorherigen Zustimmung.
§ 9 Gutscheine
Gutscheine können innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum eingelöst werden. Eine Barauszahlung von Gutscheinen ist nicht möglich !
§ 10 Allgemeines
Die Berichtigung von Irrtümern, Druck und Rechenfehlern bleibt der Alpakafarm Schaber vorbehalten. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Seiten und für alle Rechtsansprüche ist der Sitz der Alpakafarm Ulrich Schaber. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedienungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Um die Sicherheit von Mensch und Tier zu gewährleisten, behalten wir uns vor, unsere Veranstaltungen bei Gefahr oder höherer Gewalt und sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen zu beenden. Die dabei entfallenen Leistungen werden im Rahmen der Vertragspflicht soweit möglich nach erbracht. Ein finanzieller Ausgleich wird nicht gewährt oder erstattet. Die Teilnahme an unseren Touren und Veranstaltungen erfolgt immer nur unter Anerkennung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch ohne gesonderte Einwilligung!
Nuertingen, im Februar 2022